Wissenswertes/News

Beipackzettel überwinden Barrieren

Gebrauchsinformationen endlich auch in für Blinde und Sehbehinderte geeigneter Form

Beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) wurde heute ein zukunftsweisendes Projekt präsentiert. Lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung:

Beipackzettel überwinden Barrieren - Gebrauchsinformationen endlich auch in für Blinde und Sehbehinderte geeigneter Form "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" - ersteres war Blinden und Sehbehinderten bisher nicht möglich. Der neue PatientenInfo-Service will dem entgegenwirken: Blinde und sehbehinderte Menschen können in Zukunft die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln in auch für sie geeigneter Form im Internet abrufen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, hält die mit diesem Dienst verbundene Gleichberechtigung behinderter Menschen für "absolut notwendig und unumgänglich in unserer Gesellschaft". Die Online-Beipackzettel sind ab Juni 2010 unter der Internetadresse www.patienteninfo-service.de verfügbar. Diese Web-Site ist barrierefrei gestaltet. Die Kontrastansicht soll Sehbehinderten das Lesen erleichtern, ist aber auch für Normalsichtige gut geeignet.

Abbau von Barrieren im Internet

Das einzigartige System wurde von der Rote Liste Service GmbH in enger Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) entwickelt. Letzterer hat bereits vor einigen Jahren gefordert, Beipackzettel in einer auch für Blinde und Sehbehinderte geeigneten Form anzubieten. Der PatientenInfo-Service erfüllt nun dieses Ziel. "Das ist ein Projekt der Zukunft, weil es dabei hilft Barrieren einzureißen", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Die Arzneimittelinformationen können in vier Formaten abgerufen werden:

  • Normaldruck, das heißt zweispaltiges DIN A 4-Format
  • Großdruck speziell für Sehbehinderte (als barrierefreies PDF)
  • als Web-Site, die auch elektronisch vorgelesen werden kann
  • als navigierbares Hörbuch im DAISY-Format

Gesetzesumsetzung durch PatientenInfo-Service

Auch für Pharmaunternehmen bietet der PatientenInfo-Service einen entscheidenden Vorteil: Er ermöglicht die Umsetzung einer maßgeblichen Gesetzesanforderung. Denn seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) dazu verpflichtet, dass "die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind" (Paragraph11 AMG Abs. 3c). "Mit dem PatientenInfo-Service können Unternehmen ihre Gebrauchsinformationen werbefrei und öffentlich bereitstellen", sagt Roman Klein, Geschäftsführer der Rote Liste Service GmbH. "Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu unmittelbaren und barrierefreien Informationen gegenüber Blinden und Sehbehinderten nach."

Dieses Angebot nutzen bereits in der Startphase zahlreiche Firmen …

Weitere Informationen finden Sie unter www.patienteninfo-service.de

(Quelle: dbsv-direkt Nr.35 vom 18.Funi 2010)

Betörende Düfte und bezaubernde Klänge

„Mir wurde in diesem Buch die Aufgabe übertragen, Sie liebe Leserin, in die Welt der aromatischen Düfte hineinschnuppern zu lassen und Ihnen auch die wunderbaren vibriierenden Klänge näherzubringen."

Beginnen wir mit der Aromatherapie. Es gibt vielfältige natürliche Aromaöle, die in Duftlampen, Massageölen, Duftbädern und auch in Getränken Anwendung finden. Diese Geschenke der Natur, die Aromaöle haben eine wohltuende Wirkung auf unseren Körper und auf unsere Seele.

Aromaöle sind natürliche ätherische Inhaltsstoffe von Heilpflanzen. Ein Tropfen Aromaöl entspricht ca. 15 Tassen Tee. In erster Linie werden die Aromaöle über die Atemwege aufgenommen. So entfalten sie sehr schnell ihre wohltuende Wirkung. Doch auch unsere Haut ist in der Lage, diese Substanzen zu resorbieren. Sie werden in der Massage nicht in reiner Form unverdünnt verwendet, weil viele eine ätzende Wirkung haben, sondern mit einem hochwertigen Trägeröl m, z.B. Mandelö,Avocadoöl, olivenöl, Johanniskrautöl, Walnussöl und anderem gemischt. Diese natürlichen Aromaöle haben unterschiedliche Wirkungen auf den menschlichen Körper: anregend, entspannend, harmonisierend. Anregend zum Beispiel bei niedrigem Blutdruck, Müdigkeit, Lustlosigkeit,Abgeschlagenheit  und depressiven Verstimmungen. Hier kommen Rosmarin, Grapefruit und Zitronen zum Einsatz.

Bei hohem Blutdruck, Stress, Schlaflosigkeit, Übererregtheit, Nervosität und Überforderung greife ich zu Zitronenmelisse, Lavendel und Johanniskrautöl.

Bei Lustlosigkeit und der Neigung zu negativem Denken rate ich zu Zimt und Muskatellersalbei.Auch Zitrone und Orange wirken aufhellend für unsere Seele.

Meine Empfehlung: Kaufen Sie einige Aromaöle, 10 ml Flaschen genügen. Die wichtigsten sind Orangenöl, Zitronenöl, Melissenöl, Rosmarinöl, Lavendelöl, Salbeiöl und Zimtöl. Das ist die Grundausstattung. Damit können Sie viele Mischungen herstellen.

Aromaduftbäder wirken hauptsächlich über die Atemwege. Das Einfachste ist, wenn Sie sich Ihre Mischung von einem „Augennutzer“herstellen lassen. Im Notfall fühlen Sie die Tropfen mit dem Finger, und achten Sie dann darauf, dass Sie anschließend Ihre Hände sorgfältig mit der Seife reinigen.

Grundrezept für ein Aromaduftbad: Ein Emulgator ist wichtig, damit sich die Aromaöle mit dem Wasser verbinden. Nehmen Sie zwei Eßlöffel Sahne  oder einen Eßlöffel flüssigen Honig. Dazu kommen für ein Wannenbad 20 Tropfen Aromaöl Ihrer Wahl. Ich empfehle Ihnen, schnuppern Sie an Ihren Fläschchen und wählen dann die Ihnen am wohlriechendsten Öle aus. Es dürfen bis zu vier verschiedenen Öle sein.Mischen Sie 20 Tropfen mit der Sahne oder dem Honig, geben Sie Ihre Mischung in die Wanne, wenn sie mit Wasser gefüllt ist. Das Wasser sollte nicht zu heiß sein.Die Badedauer sollte mindestens 20 Minuten betragen. Wer länger möchte, darf eine Stunde darin bleiben. Vertrauen Sie Ihrer Intuition und experimentieren Sie ein wenig mit den Düften. Ich bin mir sicher, Sie werden Ihre ganz persönliche Lieblingsmischung kreieren. An dieser Stelle möchte ich Sie warnen! Das Einsparen des Emulgators kann zu Verätzungen führen! Ich habe das einmal ausprobiert. In mein Wannenbad 20 Tropfen Orangenöl getropft, aus Oberflächlichkeit den Emulgator gespart. Die Temperatur des Wassers war durchaus in Ordnung, doch als ich mich hineinsetzte, brannte mein Hinterteil plötzlich wie Feuer! Das orangenöl hatte sich nicht mit dem Badewasser verbunden und schwamm an der Oberfläche. Das war das kürzeste Bad meines Lebens!

Die Aromaölmassgage ist eine hervorragende Methode, einem lieben Menschen etwas Gutes zu tun. Heutzutage wird unserem größtem Organ, der Haut,  zuwenig Aufmerksamkeit entgegengebracht. Wer wird noch ausgiebig und bewusst gestreichelt? über die Haut kann das Nervensystem sehr gut stimuliert werden. Männer und Frauen sind sehr empfänglich für liebevolle, entspannende Zuwendung.

Zum Zubereiten der Massageöle tropfen Sie zuerst das ätherische Öl in die 50 ml Flasche. Vermischen Sie das Öl in sanften Schwingbewegungen.Dann füllen Sie das Basisöl auf. Als Basisöl eignet sich ein reines Olivenöl, Avocadoöl oder Mandelöl. Duftende Rezepte für Sinnlichkeit und Schönheit stelle ich auf Anfrage gern zusammen.Wie wäre es zum Beispiel zum Auftakt mit dem Nektar der Aphrodite?

Und nun zur wunderbaren vibrierenden Schönheit der Klänge. Wir nutzen in unserem Alltag oft unbewusst, aber auch gezielt Musik zur Stimulierung. So wirkt zum Beispiel Techno sehr anregend, Meeresrauschen entspannend. Das Ave maria von Schubert, gesungen von einer klaren Stimme kann eine emotionale Reaktion hervorrufen. Eine sonore Männerstimme kann bei uns Frauen sexuelle Phantasie anregen. Die Vibration derTöne haben eine intensive Wirkung auf Körper und Seele. Das nutze ich bei der Klangmassage. Unser Körper besteht aus bis zu 80 Prozent Wasser und kann die Schwingungen der Klänge leicht weiterleiten. Die Wurzeln der Klangmassage liegen in Indien. Die Klangschalen bestehen aus 20 verschiedenen Metallen und werden heute noch nach alter Tradition von indischen Handwerkern hergestellt und in die ganze Welt exportiert.

Zur Therapie werden in der Regel drei unterschiedlich große Klangschalen verwendet. Sie werden auf den Körper aufgestellt und angeschlagen. Die Klangwellen übertragen sich über die Haut und dringen bis tief ins Innere des Körpers vor. Sie bewirken eine Beruhigung des Nervensystems, ein Harmonisieren der Organfunktionen und Muskelentspannung. Nervöse Menschen beruhigen sich und sehr ruhige Menschen werden belebt.

Dies war ein kleiner Einblick in die Welt der Klänge und Düfte. Ich empfehle Ihnen ein duftendes Aromabad und wunderbare Musik nach Ihrem Geschmack.So können Sie mehrere Sinne gleichzeitig stimulieren und Ihre Schönheit genießen.

Marlene Gross, Kinderpflegerin, Umschulung zur mediz. Bademeisterin und Masseurin, Zulassung als Heilpraktikerin. An genetisch bedingte Makuladegeneration erblindet.

Quelle:Mit Genehmigung der o.gen. Verfasserin aus dem Buch „Hinter Aphrodites Augen“ von Jennifer Sonntag entnommen.

Kontakt: Naturheilpraxis Marlene Gross, Tulpenstrasse 2,  66557 Illingen -  Uchtelfangen. Telefon 06825  - 49 69 89, E- Mail: Marlene.Gross.HP@freenet.de, Internet: www.ng-gesundwerden.de

Schüler-Projekt entwickelt Schablone für den Induktionsherd

Sehr geehrte Damen und Herren, Jutta Winter aus Erlangen wies uns auf dieses Projekt hin. Ein namhafter Herstellerr von Haushaltsgeräten hatte einmal eine Herdschablone im Programm.  Leider, so sagt Sie, gibt es diese nützliche Hilfe nicht mehr. Aus kreativen Schulprojekten kann, das lehrt die Erfahrung, durchaus ein Marktgerechtes Produkt werden, auch für den kleinen Markt blinder und sehbehinderter am heimischen Herd. Lassen wir die jungen Leute zu Wort kommen:

"Wir sind Schüler des Gymnasiums Herzogenaurach und möchten gerne im Rahmen unseres Projektseminars eine Kochhilfe für Sehbehinderte herstellen, die aus einer Schablone besteht, die es erleichtern soll das Kochfeld eines Induktionsherdes zu finden. Zu diesem Zweck wollen wir eine Umfrage zum Thema durchführen und würden uns sehr freuen, wenn sie an dieser teilnehmen würden. Ihre Antworten helfen uns unser Hilfsmittel Ihren Bedürfnissen anzupassen. 

Bitte mailen Sie an dr.gandalf@gmx.de

Den Fragebogen erhalten Sie dann als E-Mail. Wir sind Ihnen schon jetzt dankbar für Ihre Zusammenarbeit. Klaus Keller, Julius Steinlein, Matthias Bauer, Franz Becker"

DBSV und BAGSO veröffentlichen Internet-Ratgeber für blinde und sehbehinderte Senioren

Liebe Leserinnen und Leser, der "Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger", herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), ist ein Renner. Er erklärt gut verständlich und mit vielen Beispielen, wie man ins Internet kommt. Viele ältere Menschen sind gegenüber technischen Neuerungen eher skeptisch. Für das Internet braucht man einen Computer, einen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse und manches mehr. Wie das alles funktioniert, erklärt der BAGSO-Ratgeber, der mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) entstanden ist und wegen der großen Nachfrage immer wieder nachgedruckt wird.

Blinde und sehbehinderte Menschen müssen aber noch mehr wissen, wenn sie im Internet von zu Hause aus ihre Bankgeschäfte erledigen, Reisen buchen, einkaufen und viele Informationen bekommen wollen. Je nach Seheinschränkung oder Vorliebe arbeiten sie am Computer mit stark vergrößerter Schrift, synthetischer Sprachausgabe oder Blindenschriftanzeige. Um diese Themen hat das Büro für Barrierefreie Bildung in Herne den Wegweiser ergänzt. Die Spezialfassung geben DBSV, BAGSO und Blista Marburg mit Unterstützung des BMELV als DAISY-CD heraus.

Alle Abonnenten von DBSV-Inform bekommen den "Wegweiser durch die digitale Welt" frei Haus mit der April-Ausgabe, die in diesen Tagen ausgeliefert wird. Auf der DAISY-CD ist die Broschüre in voller Länge enthalten. Auf Anfrage kann der Wegweiser auch über die DBSV-Landesvereine bezogen werden, Tel.: 0 18 05 / 666 456 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.).

Kennen Sie DBSV-Inform, die gemeinsame Informationsplattform des DBSV und seiner Landesvereine, noch nicht? Dann informieren Sie sich bei Ihrem Landesverein oder beim DBSV, Petra Wolff, Tel.: 030 / 28 53 87-220, E-Mail: p.wolff@dbsv.org

Der Newsletter "DBSV-direkt" ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

(Quelle: dbsv-direkt Nr. 20-10)

Krankenkassen und Hilfsmittelversorgung

Es ist immer und immer wieder dieses leidige Thema, das wiederholt bei individuellen Beratungsgesprächen oder in den Gruppentreffen zutage tritt. Langsam bekommen wir das Gefühl, dass man uns Blinde und Sehbehinderte und auch die Usher-Betroffenen (Hör-Sehbehinderung) nicht für voll genommen werden. Unser Recht auf Gleichstellung wird uns durch die Ablehnungsbescheide mit fadenscheinigen Begründungen, teilweise auch in unfairer Art und Weise völlig untergraben.

Diese Vorgehensweise in manchen GKV kann beileibe nicht damit entschuldigt werden, dass man dort überlastet sei. Tatsächlich wird zumeist von vornherein den eigentlichen Bedürfnissen der Betroffenen keinerlei Beachtung geschenkt. Es gelten hier vielmehr vorrangig die wirtschaftlichen Interessen. Auch der mangelnde Sachverstand bzgl. der Hilfsmittel ist nicht damit zu entschuldigen.  Das kategorische Ausschlagen eines Angebot von Hilfsmittelvertretern, ihnen das Gerät vor Ort vorzuführen sowie die Klage von Hilfsmittelfirmen, dass sich bei Ausstellungen und Messen niemand aus dem Gesundheitswesen sehen ließe, zeigen eine deutliche Sprache. Ein ganz krasses Beispiel dazu liefert folgende Begebenheit: ein Mitarbeiter einer Hilfsmittelfirma pflegt seit Jahren eine freundschaftliche Beziehung zu einer Bekannten. Trotz seiner Einladung hätte sie bis heute keinen Fuß über die Schwelle seiner Firma gesetzt - die Dame ist als MDK tätig.

Ob des unmöglichen Verhaltens vonseiten der GKV musste auch Frau F. Diese bittere Erfahrung im Zuge ihrer Beantragung für eine Jumbo-Braillezeile 2007 machen. Die GKV hat zwar grundsätzlich eine Braillezeile bewilligt, wollte ihr jedoch ein gebrauchtes Standardgerät andrehen. Mit einem solchen Gerät kann sie aber beim besten Willen nicht arbeiten. Aufgrund ihres nachweislich abgeschwächten Tastgefühls kann sie diese weitaus weniger ausgeprägten Punkte nur sehr mühsam ertasten.

Durch eine falsche Beratung des ersten Rechtsvertreters, die ein Jurist einer anderen Kanzlei trotz aller Bemühungen nichts mehr ausbügeln konnte, ist der Kampf um die Kostenerstattung leider verloren.

Die betreffende GKV wird sich natürlich die Händegerieben haben. Doch bleibt sie von dem Vorwurf ihres Schuldverhaltens nicht befreit. So etwas spricht sich in unseren Kreisen herum.

Ebenso muss der betreffenden nidersächsischen Hilfsmittelfirma eine Mitschuld an der ganzen Sache angelastet werden. Egal, ob sie von der GKV dazu angehalten wurde oder nicht. Auch ihr Verhalten grenzt an Unverschämtheit. Während der Sachbearbeiter der GKV versuchen wollte, Frau F. mittels Lieferauftrag vor Erhalt des Bescheides zu überrumpeln, um ihren garantiert zu erwartenden  Widerspruch gegenstandsloswerden zu lassen, wollte der Mitarbeiter dieser Firma zwecks Terminabsprache auf die Frage, ob es sich auch um das beantragte Gerät handele, der guten Frau weismachen, dass es die Jumbo-Braillezeile gar nicht gäbe.

Wie sich später herausstellen sollte, wusste der Mitarbeiter sehr wohl von der Existenz der Jumbo-Braillezeile. Die Firma belieferte nämlich die Herstellerfirma B&M ingenieurbüro mit ihren Produkten. Auch ist uns schon längst bekannt, dass diese Firma inzwischen B&M nicht mehr beliefern, solange diese mit der Firma Vistac zusammenarbeite. Die Gründe lassen sich auch von unserer Seite durchaus erahnen.

Traurig ist es allemal, dass dieses unrühmliche Verhalten auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird.Das können und dürfen wir einfach nicht zulassen! Somit setzen wir uns ganz besonders für diese Firmen ein, bei denen nicht der Profit eine Rolle spielt, sondern die akkurat gute Beratung unter Einbeziehung der wahren Bedürfnisse des Kunden einen Vorrang hat.

Wir wünschen Wahrlich keinem eine Sehbehinderung höchsten Grades oder gar eine Erblindung, aber  - so hart es auch klingen mag -  Verantwortlichen im Gesundheitswesen würden wir gern einen Spiegel der Blindheit vorhalten,damit ihnen die Augen geöffnet würden!(siehe auch den Artikel „Spieglein, Spieglein“) 

Übrigens, in einer Bemerkung des MDK in einem zweiten Gutachten im Fall Frau F. spiegelt sich der blanke Unsachverstand wider. Dieser schlechteste Witz aller Witze sollte hier denn auch nicht unerwähnt bleiben: „unabhängig von dem o.G. ist bis heute nicht bekannt, seit wann die Patientin die Brailleschrift beherrscht, und auf welchem Gerät und auch wo diese erlernt wurde.“

Frau F. findet darauf nur eine Antwort: „Ich würde am liebsten dem MDK ein steinhartes Sesambrötchen an den Kopf schmeißen mit den Worten: ‚Mit diesem Gerät natürlich, weil hier die Punkte größer sind als auf dem Mohnbrötchen’..!!!“

Gleichstellungsgesetz im Nds. Landtag verabschiedet

am 10.03.2010

Behinderte Menschen in Niedersachsen haben künftig im Umgang mit Behörden weitaus mehr Rechte als bisher. Das ist im neuen "Gleichstellungsgesetz" geregelt, das der Landtag einstimmig beschlossen hat. 

Das Gesetz sieht mehrere Regeln vor, an die sich künftig nicht nur Landesbehörden, sondern auch die Kommunen halten müssen: Wenn ein Behinderter in der Behörde etwas erledigen muss, hat er Anspruch auf die Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher. Rollstuhlfahrer sollen ungehindert in die Amtsräume kommen können, notfalls müssen also Rampen oder Fahrstühle gebaut werden. Behördeneingänge sollen mit kontrastreichen Farben gekennzeichnet sein, damit sich sehbehinderte
Menschen zurechtfinden. Bei Wahlen müssen Schablonen ausliegen, damit Sehbehinderte ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können.

Mit dem Gesetz wird auch ein Verbandsklagerecht geschaffen. Es erlaubt Sozialverbänden, im Inter- esse von Behinderten eine Kommune oder Behörde zu verklagen, falls sie gegen das Gesetz verstößt. Weil diese Regelungen mit Kosten verbunden sind, stellt das Land den Kommunen zunächst einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Euro bereit.

Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) und die Sozialexperten Heidemarie Mundlos (CDU) und Gesine Meißner (FDP) lobten das neue Gesetz als "großen Fortschritt für die Behinderten".

HAZKlausWallbaum071115 (entnommen aus www.kbwn.de) 

AKTUELLE HILFSMITTELINFORMATION

Digitale HILFSMITTEL  für Blinde/Sehbehinderte setzen sich durch!

Aktuell: Milestone-Daisyplayer „unwiderruflich vom Sozialgericht am 14.12.2009 als Krankenkassenleistung entschieden und auch die AOK Baden-Württemberg hat den Milestone bewilligt 

„Bahnbrechend“ ist diese Nachricht über ein aktuell rechtskräftig ergangenes Urteil des Sozialgerichts für das Saarland deshalb, weil es die Hilfsmittelversorgung zahlreicher blinder und sehbehinderter Frauen und Männer im Beruf und/oder  privat in der Gestaltung ihres  allgemeinen Alltagslebens weiterbringen kann. Aber auch Studierende, Schülerinnen und Schüler sind angesprochen.

Das Sozialgericht für das Saarland hat in seinem Urteil vom 14.12.2009 mit dem Aktenzeichen S23 KR 416/09  (siehe auch: Daisy mailing list Daisy@as-2.de http:www.as-2.de/mailman/listinfo/daisy) eine  wirklich „bahnbrechende“Entscheidung für den mobilen bzw. portablen Daisyplayer unwiderruflich ausgesprochen.

„Getroffen“ - oder „betroffen ?“ wurde/ist eine der ganz großen gesetzlichen Krankenkassen (die Techniker KK). Sie reiht sich mit diesem Urteilsspruch  für den blinden Antragsteller in die inzwischen schon ansehnliche Liste der verurteilten anderen Krankenkassen wie die Barmer, die AOK ein. Zugleich  zeichnet sich das sogenannte Daisy-Urteildurch  seine sehr detaillierte und spezifizierte Definition der Grundbedürfnisse blinder (und sehbehinderter) Menschen mit ihrem Recht auf Teilhabe an der Gemeinschaft bzw. in der Gesellschaft mit weitestgehenden gleichen Gestaltungsmöglichkeiten wie nicht-blinde Menschen sowie die Anerkennung technischer bzw. elektronischer / digitaler Hilfsmittel wie vorliegend den mobilen Daisyplayer (mit seinen verschiedenen Funktionen) entgegen der/den Auffassungen der Krankenkasse/n als „ein ähnliches Hilfsmittel, das geeignet ist, vorliegend einen Ausgleich der Behinderungherbeizuführen“ aus (Wortlaut Urteil).

Ungefähr zeitgleich wurde einer blinden Frau, die mit dem „Arbeitskreis Hilfsmittel der Pro-Retina“ kommuniziert, das  „Digitale Sprachnotizgerät Milestone mit Daisyfunktion“ von ihrer Krankenkasse, der AOK Baden-Württemberg, bewilligt:

WIE DAS? Die blinde Antragstellerin hatte Ende 2008 bei ihrer Krankenkasse, der AOK, Ende Dezember 2008 einen Milestone 312 mit einer ausführlichen Beschreibung ihrer  Grundbedürfnisse und Wünsche nach Teilhabe  eingereicht. Sie wünschte „eine Einzelfallentscheidung“, den Ausgleich ihrer Behinderung zwecks Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die Deckung ihrer intellektuellen bzw. geistigen Bedürfnisse (Information) und betonte das für die gesetzlichen Krankenkassen als Solidargemeinschaft wichtige Gebot der Wirtschaftlichkeit  weil der Milestone-Daisyplayer  (so bezeichnet in der ärztlichen Verordnung) auch dieses wichtige Kriterium erfülle.

Weiterhin hatte die Antragstellerin ihre Krankenkasse darauf hingewiesen, dass sie das Hilfsmittel „Milestone Daisyplayer“ an mehr als 400 Stunden/Jahr (entspr. rund 33 Tage ohne Nachtzeiten) in Gebrauch nimmt als Daisy-Gerät, als Hörbuchabspielgerät, als Lesesystem für digitale Dateien, als Notizgerät, als Wecker und in ihrem Fall „mit zusätzlichem Radio“.

Sie verfügte bislang lediglich über die laufende Versorgung mit notwendigen Augenprothesen, Blindenstöcken und war mit einem Farberkennungsgerät von ihrer Krankenkasse ausgestattet worden. Alle anderen blindenspezifischen Hilfsmittel waren über die Arbeitsplatzausstattung versorgt worden, weitere hatte sie sich selbst von den Blindengeldbezügen gekauft. Die AOK Baden-Württemberg als zuständiger Rehabilitationsträger (= medizinische Rehabilitation: Hilfsmittelversorgung für nicht-berufliche Rehabilitation) hatte den Leistungsantrag zunächst abgelehnt und danach die Bearbeitung des Widerspruchs gedehnt, jedoch mit der Begründung, dass ein Verfahren in vergleichbarer Sache beim OberlandesgerichtFreiburg anhängig sei, das zur Entscheidung abgewartet werden solle.

Ende November 2009 wurde der Antragstellerin der Milestone 312 (als „Daisyplayer“) genehmigt.

WAS SIE UNBEDINGT BEACHTEN SOLLTEN wenn Sie Hilfsmittel bei Ihren zuständigen Rehabilitationsträgern bzw. Leistungs-/ Kostenträgern beantraggenmöchten:

  • Die gesetzliche Krankenkasse ist nur für die medizinische Rehabilitation und dafür erforderliche Hilfsmittel zuständig. Es gilt das Sachleistungsprinzip, was bedeutet, dass man eine ärztliche Verordnung mit der Bezeichnung des Hilfsmittels bei der GKV mit dem Antrag einreichen muss. Versäumen Sie nicht eine umfassende, genaue Beschreibung - wie vorne mitgeteilt - für welche Zwecke [ Grundbedürfnisse und Teilhabe  ] sowie eine Aufzählung der verschiedenen Einsatzzeiten des Hilfsmittels anzufügen.
  • Die Rentenversicherungsträger sind sowohl für Hilfsmittel der medizinischen als auch der beruflichen Rehabilitation zuständig. Als Faustregel gilt: Wer 15 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherungsträger.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist ebenfalls Rehabilitationsträger und kommt für den Ausgleich ursächlich durch Wegeunfälle, Berufsunfälle und berufskrankheiten erlittene Sehbehinderung bzw. Erblindung auf.

Die ARGE und die Arbeitsagenturen sind ebenfalls zuständige Stellen für die Beantragung von Hilfsmitteln.

WICHTIG: Das Sozialamt bzw. der überörtliche Sozialhilfeträger leistet immer  nachrangig, das heißt zuletzt. Will man seinen Leistungsanspruch mit Chancen auf Erfolg durchbringen, sollte man den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung in der Hand haben.

WELCHE STELLE ist zuständig für die Antragstellung des Hilfsmittels?

Um den oder die zuständigen Rehabilitationsträger bzw. Leistungsträger zu finden, hat der Gesetzgeber im SGB IX die bundesweit deckende Versorgung mit sogenannten trägerübergreifenden „Gemeinsamen Servicestellen“ vorgesehen. In mehreren Bundesländern sind diese bereits für behinderte und nicht-behinderte Bürger/-innen zugängig.

Ein Verzeichnis findet man im Internet unter www.sgb-ix-umsetzen .

Leider ist die Vorschrift des § 14f. SGB IX über die Zuständigkeitsregelung und mit sanktionsfähigen Fristen zur Antragsbearbeitung selbst bei den Rehabilitations- oder Leistungsträgern noch viel zu wenig bekannt. Eine weitere hilfreiche Regelung für behinderte Menschen, die eine Leistung zur Teilhabe benötigen, findet sich in der Vorschrift des § 15 SGB IX. Er besagt, dass der behinderte Antragsteller den mit seinem Antrag beauftragten Leistungsträger in Verzug setzen kann, wenn dieser seinen Antrag nicht innerhalb der Fristen des § 14 SGB IX bearbeitet und entschieden hat. Man muss die Vorschriften des SGB IX und hier die §§ 14, 15 SGB IX als antragsteller nicht in seinem Wortlaut kennen. Es reicht aus, wenn man in seinem Leistungsantrag darauf hinweist - (ist keine muss-Vorschrift) und sein Antrags- und ggfs Widerspruchsverfahren auf die Beachtung der Fristen im Blick hat.

Marianne Strieker Sozialberatung für Blinde dbsv zertifiziert/ Beirat für behinderte Menschen im Landkreis Vechta. 

Ich würde ja gern mal den Laser-Langstock ausprobieren ...

Dazu gibt uns Frau Dr. Maria Ritz, Erfinderin dieses Stockes, den folgenden Hinweis:

"Ich empfehle den Interessenten meistens sie sollen ein Probetraining machen. Das sieht auch das Hilfsmittelverzeichnis so vor. Man soll sich ein Rezept von seinem Arzt für ein Probetraining mit dem Laser-Langstock geben lassen. Dieses Rezept bekommt die Mobilitätslehrerin. Das Training beinhaltet ca. 10 Stunden."

Nähere Auskunft erhalten Sie bei Frau DR. Ritz unter der Telefonnummer 03328-35 37 20 oder www.vistac.de

Urteil des Bundessozialgerichts – Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schwer hörbehinderten Menschen die Kosten für hochwertige digitale Hörgeräte erstatten und dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden.

Analog oder digital: Die günstigere Variante war für den Patienten nicht die bessere. Den Kassen könnten nun Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe drohen:

Das Gericht stellte die Festbeträge, also die Höchstzuschüsse, die die Krankenkassen ihren Versicherten für bestimmte Hilfsmittel zahlen, als solche zwar nicht in Frage. Der Dritte Senat stellte aber fest, dass diese Zuschüsse nicht die Leistungspflicht der Kassen begrenzen dürften. Der Festbetrag müsse ausreichen, um die durch die Behinderung entstandene Beeinträchtigung auszugleichen. "Das ist eine weitreichende Entscheidung, die auch viele andere behinderte Gruppen betreffen kann", sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Hambüchen.

Entscheidend war das bessere Hörverständnis des Klägers. Geklagt hatte ein schwer hörbehinderter Kläger, der die Kosten für ein hochwertiges digitales Hörgerät erstattet haben wollte. Seine Krankenkasse Securvita BKK wollte aber nur den für Hörgeräte vorgesehenen Festbetrag in Höhe von 987 Euro zahlen. Der fast ertaubte Hörbehinderte verlangte weitere 3073 Euro, um den vollen Betrag zu erhalten. Zur Begründung gab er an, dass mit dem gewünschten digitalen Hörgerät besser hören könne als mit einem analogen Gerät. Die Kasse wollte 3073 Euro nicht übernehmen

Der Krankenkasse war die volle Kostenerstattung auch für hochwertige digitale Hörgeräte zu teuer. Der Gesetzgeber habe die Festbeträge eingeführt, um letztlich Kosten zu dämpfen, argumentierte Torsten Göhner, Justiziar der Securvita. Es gebe auch andere Hörgeräte, die vielleicht nicht so gut, aber noch ausreichend seien.

Das BSG stellte jedoch fest, dass die Kosten für das digitale Hörgerät als "unmittelbarer Behinderungsausgleich" voll übernommen werden müssen. Die Krankenkasse könne zwar grundsätzlich Festbeträge zahlen. Diese müssten jedoch so ausgestaltet sein, dass die Versorgung mit Hörgeräten gewährleistet wird, die nach dem Stand der Medizintechnik "die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben".

Von den rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Hörgerät gehört der Kläger zu einer Gruppe von rund 125.000 nahezu ertaubten Personen, die nun alle ein hochwertiges digitales Hörgerät beanspruchen können.

(Aktenzeichen: B 3 KR 20/08 R)

(Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/hoergeraete102.html)

Klare Regeln für klare Sicht: Neue DIN-Norm regelt Kontraste

Das neue Jahr beginnt mit einer Erfolgsmeldung aus der Welt der Normen. Vor allem sehbehinderte Menschen und Senioren mit nachlassendem Sehvermögen dürfen sich freuen, denn erstmals gibt es eine DIN-Norm, die Kontraste im öffentlichen Raum regelt. Der DBSV hat 15 Jahre lang dafür gekämpft, dass die Norm DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" nun in Kraft treten konnte. Sie regelt Kontrastgrenzwerte, Beleuchtung, Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen.

Informationen im Sinne dieser Norm sind zum Beispiel Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen, Aufzügen usw. Wichtigster Anwender wird die Deutsche Bahn sein, die vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden wurde. "In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird", erläutert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Bisher haben die Bedürfnisse sehbehinderter Menschen in der Normenarbeit kaum eine Rolle gespielt. Um dies nachhaltig zu ändern, beantragte der DBSV auch die Überarbeitung der Norm 1450 "Schriften; Leserlichkeit". Mitte Dezember tagte der Arbeitsausschuss zum ersten Mal und bestätigte nach eingehender und zum Teil sehr kontroverser Diskussion die Notwendigkeit für eine neue Norm. Gerade auf dem Gebiet der Typografie zeigt sich seit etwa zwei Jahrzehnten eine zunehmend freiere Gestaltung, die sehbehinderten Menschen den Zugang zu Informationen erschwert.

Weitere Infos zur "Kontrastenorm" unter www.kontraste.dbsv.org

(Quelle: [dbsv-direkt] Nr. 0110 Klare Regeln für klare Sicht: Neue DIN-Norm regelt Kontraste)

Neuer Service - Infomail über aktualisiertes GKV-Hilfsmittelverzeichnis

REHADAT bietet allen Interessierten einen neuen Service an: wir informieren per E-Mail, sobald eine Änderung im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung bei REHADAT aufgenommen und abrufbar ist. 

Das Anmeldeformular zur REHADAT-GKV-Info finden Sie im Internet unter: http://www.rehadat.de/gkv2/gkvinfo.jsp.

Zum Hintergrund: REHADAT übernimmt die vom GKV-Spitzenverband erstellten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Fortschreibungen des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses.

Unter www.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS können Nutzer kostenlos die bedienerfreundliche Version des Verzeichnisses aufrufen.

REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Anja Brockhagen Referentin
REHADAT Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Postfach 10 19 42
50459 Köln
Telefon: 0221 4981-845
Fax: 0221 4981-99-845
brockhagen@iwkoeln.de
www.iwkoeln.de
www.rehadat.de

(Quelle: bbsb-inform vom 14. Januar 2010)

Telefon liest Zeitung vor

Bestand der Fortschritt vor 50 Jahren im Versand von Zeitschriften auf Tonbändern und vor 30 Jahren im Versand von wöchentlich besprochenen Kassetten, besteht er jetzt im Versand von DAISY-CDs, wenn da überhaupt noch etwas verschickt werden soll.

Unschlagbar ist natürlich das Internet. Das aber haben wiederum nicht alle. Was jedoch in jedem Haushalt steht, ist ein Telefon mit den benötigten 12 Tasten und häufig auch einem Lautsprecher. Mehr braucht man eigentlich nicht, um beim Frühstück seine Zeitung zu lesen, wenn der Verlag mitspielt und Phone Publisher oder ein möglicherweise anderer Anbieter.

Wie das geht, können Sie ausprobieren. Nehmen Sie die "Leipziger Volkszeitung". Die erhalten Sie über die Osnabrücker Nummer 0541 4444 18481 und schon geht es los.

Wenn Sie nur von Artikel zu Artikel springen wollen und so die Zeitung durchglättern möchten,, genügen die Tasten Raute für vorwärts und Stern für rückwärts. Wenn sie von Rubrik zu Rubrik springen möchten, machen Sie das mit der 6 und der 4. Wenn Sie 10 Sekunden zurück oder vor springen möchten, geht das mit der 7 und der 9. Stoppen können Sie mit der 0 und starten ebenso. Hilfe holen Sie mit der 1.

Der Fortschritt besteht in erster Linie darin, dass Sie halt jeden Tag die neue Zeitung haben und nicht erst nach einer Woche erfahren, wo es gebrannt hat.

Bei einer Flatrate spielen Verbindungsentgelte keine Rolle mehr. Es gibt aber auch Minutentarife für Fernverbindungen, die liegen unter 2 Cent. Sollte es Ihnen nur auf die Artikel aus Ihrer Stadt ankommen und nicht auch auf Mord und Totschlag in Hinteramerika, bleiben die Kosten im Rahmen.

Es gibt bei allen Neuerungen immer eine psychologisch erklärbare Blockade, die halt in einer Verunsicherung begründet ist. Wenn das Handling aber einmal sitzt, gibt sich das. Denken Sie an die erste Zigarette, die Sie sich selbst angesteckt haben oder an die Bedienung Ihres PC.

Was zu beachten und zu regeln ist, damit auch Ihre Tageszeitung per Telefon zur Verfügung steht, sollten Sie mit Ihrem Blinden- und Sehbehindertenverein besprechen. Wahrscheinlich tut der sich leichter als Sie als Einzelinteressent, den Zeitungsverlag mit ins Boot zu bekommen und abzuklären, wie weit die Zeitung verfügbar gemacht werden kann. Ohne den Verlag geht da nichts.

Ansprechpartner bei Phonepublisher ist Jan Zimmermann. Sie erreichen ihn unter 034292 634346. Infos gibt es unter www.phonepublisher.de

Quelle: bbsb-inform vom 28.09.09

Behindertenparkplätze  Neue Regeln für behinderte 

Jetzt gibt es bundesweit einheitliche Vorschriften für Behindertenparkplätze und
Parkarleichterungen für mehr Menschen.

  • Behindertenparkplätze - Neben Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Behindertenausweis und Blinden mit Begleitung dürfen nun auch Menschen mit Schäden durch das Arzneimittel Contergan oder vergleichbaren Einschränkungen dort parken. Die Ausnahmeregeln für weitere Menschen in einigen Bundesländern entfallen nun aber.
  • Parkerleichterungen - Sonderrechte, um im Halteverbot, in Ladezonen und Fußgängerzonen parken zu dürfen, galten bislang nur für stark Gehbehinderte. Nun gelten sie auch für Menschen mit anderen Behinderungen (siehe Tabelle). Genehmigungen erteilt die Straßen-Verkehrsbehörde des Landes.

Alle, die Behindertenparkplätze nutzen dürfen, haben die Sonderrechte sowieso.

Neue Regeln für behinderte Verkehrsteilnehmer - Sonderrechte ausgedehnt

Parkerleichterungen gelten nicht mehr nur für stark Gehbehinderte, sondern auch für diese Menschen:

  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „G“ im Behindertenausweis und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 80 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich dies auf das Gehvermögen auswirkt.
  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „G“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich dies auf das Gehvermögen auswirkt und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
  • Schwerbehinderte Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt, sowie Schwerbehinderte mit einem künstlichen Dormausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Quelle: Seite BMAS - Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung

„Die Krankentransport-Richtlinien wurden per 27.01.2004 geändert. Danach können Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur dann verordnet und genehmigt werden, wenn der Versicherte - einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung),  „Bl“    (=Blind) oder „H“ (=hilfebedürftigt) hat oder - in der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem SGB XI   eingeordnet ist.“

Anspruch auf Transportschein für Schwerbehinderte

Wer von der allgemeinen Zuzahlungspflicht befreit ist, braucht dann hierfür keinen Eigenanteil entrichten.

Ansonsten sind pro Fahrt 10 Prozent, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro zu zahlen. Dafür sollten die Quittungen sorgfältig aufgehoben werden, diese dann am Ende des Jahres  mit den übrigen Zuzahlungsbelegen (Praxis-, Rezeptgebühren etc.) bei der Kasse zwecks Rückerstattung eingereicht werden kann *).

*)= Der Gesamt-Festbetrag an Eigenanteil pro Jahr beträgt 1 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens. Was darüber hinaus an Zuzahlung entrichtet wird, wird von der Kasse erstattet.

Bei Erhalt eines Genehmigungsbescheid’s können rückwirkend ab Anfang des laufenden Jahres alle Belege am Ende des Jahres eingereicht werden.

Es besteht dann für die Folgezeit die Möglichkeit, den festgesetzten Zuzahlungsbetrag zu Beginn des Jahres vorauszuzahlen, somit die Zuzahlungen und laufende Rückerstattungsanträge entfallen.

Noch ein Hinweis: Sollte der Arzt nicht gewillt sein, einen Transportschein auszustellen, macht diesem in aller Deutlichkeit klar, dass diese Ausstellung keinerlei Auswirkung auf sein Budget hat!

"Barrierefreies Internet" - wer von uns Sehbehinderten und Blinden schließt frustiert das Programm, weil mal wieder eine Seite alles andere als barrierefrei zugänglich ist?

Es kann doch nicht sein, dass man z.B. als Screenreader-Anwender auf einer Seite einer Stadt nur zu hören bekommt: "Link Artikel Link Artikel Link Artikel Eingabefeld Link Artikel ..." , möchte man gern etwas aus dem Bereich Turismus erfahren. Oder auf der Seite eines Selbsthilfeverbandes, in der es heißt: "Link Aktuelles Link Aktuelles Link Aktuelles ..." - toll, nicht wahr!!!

In einem anderen Fall muss man sich mindestens 25 Links durchhören, bis man das Gewünschte gefunden hat und - ist dieser Link angewählt - all diese Links "durchtabben" und weitere Links anhören, bis man zu dem eigentlichen Inhalt gelangt...

Zu diesem Thema "Barrierefreies Internet" wurde die Bundesbeauftragte für die Belange der Behinderten Frau Ewers-Meyer angeschrieben. Die am 20. August erfolgte Antwort möchte ich auch an Sie zu Ihrer Information weitergeben:

"[ ... ]

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2009 an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Ein barrierefreies Internet ist ein wichtiger Bestandteil der selbstbestimmten Teilhabe am öffentlichen Leben von Menschen mit Sehbehinderungen. Dies hat auch die Politik erkannt und im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) festgehalten, dass Träger öffentlicher Gewalt ihre Internetauftritte und –angebote schrittweise technisch so gestalten müssen, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in den einzelnen Gleichstellungsgesetzen der Bundesländer. Sämtliche Bundes- und Landesbehörden sind also gesetzlich verpflichtet, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten.

Die genaue Ausformung, wie diese Barrierefreiheit zu erreichen ist, findet sich in der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV. Sämtliche Behörden haben diese zu beachten und auch private Unternehmen sind angehalten, ihre Internetseiten nach den Vorgaben der BITV zu gestalten, gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu derzeit leider noch nicht. Jedoch können auch Privatunternehmen über Zielvereinbarungen gemäß § 5 BGG verpflichtet werden, barrierefrei Internetauftritte zu gestalten.

Nähere Informationen zu der Problematik können Sie gern bei dem Verein Web for All (email: kontakt@webforall.info) oder beim Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (email: kontakt@abi-projekt.de) erfragen.

Beratung für behinderte Menschen: Verkehrsverbindungen:
Telefon*: 01805 676715 Französische Straße (U6, Bus 147, 257), rollstuhlgerecht
Fax*: 01805 676717 Stadtmitte (U6 und U2), rollstuhlgerecht
E-Mail: anfrage@behindertenbeauftragte.de Unter den Linden (S1, S2 und S25) Mohrenstraße (U2)

* Festpreis 14 Cent/Min. – andere Preise aus den Mobilfunknetzen möglich

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jan Hoffmann "

Pinwand-online – Kostenlose Kleinanzeigen für blinde und sehbehinderte Personen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sie schon dem Betreff entnehmen konnten, haben wir heute ein Angebot für Leute, die via Internet gerne Such und Verkaufsanzeigen aufgeben möchten.

Auf der Homepage www.pinwand-online.de können blinde und sehbehinderte Personen kostenlos private Kleinanzeigen aufgeben. Die Anzeigen erscheinen sofort nach der Eingabe in der ausgewählten Rubrik und sind somit für alle Besucher sofort sichtbar. Die Seite ist nur für private Kleinanzeigen gedacht. Gewerbliche Anzeigen sind nicht gestattet.

Neben der Möglichkeit, Kleinanzeigen aufzugeben, stehen noch weitere Informationen zur Verfügung, z.B. ein Kalender für das aktuelle und folgende Jahr, ein Ferienplan und ein Städtevorwahlverzeichnis.

Die Seite ist speziell für Blinde und Sehbehinderte konzipiert worden, sodass bewusst auf grafische Darstellungen verzichtet wird.

(Quelle: bbsb-inform vom 31. Juli 2009)

Barrierefreies Internet – Meldestelle für Webbarrieren

Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik, AbI-Projekt, (www.abi-projekt.de) wird  vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt. Dieses Projekt fördert ein barrierefreies Internet. Menschen mit Behinderung haben hier die Möglichkeit, Websites mit Barrieren zu melden. Die Meldestelle untersucht die gemeldeten Barrieren und wendet sich an die jeweiligen Website-Betreiber, um diese bei der Beseitigung der Hindernisse zu beraten. Die Meldestelle überprüft  behördliche Sites und Sites der freien Wirtschaft.

Die Meldestelle hat mehr als 450 Barrieremeldungen von Menschen mit Behinderung bekommen. Wir bitten Sie die Arbeit der Meldestelle zu unterstützen und sie zu informieren, wenn Sie beim Surfen auf Hindernisse stoßen, damit diese beseitigt werden können.

Nähere Infos zu der Arbeit finden Sie unter: www.webbarrieren.wob11.de bzw. www.wob11.de.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an:

Meldestelle für Webbarrieren, c/o BAG SELBSTHILFE e.V. Andreas Pützer, Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf, E-Mail: andreas.puetzer@bag-selbsthilfe.de, Tel.: 02 11 – 3 10 06-38.

Recht haben und Recht bekommen mit RBM – Gutes Recht gibt es jetzt in ganz Deutschland gratis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es nicht großartig, in einem Land zu leben, in dem nicht willkürlich und nach Gutdünken, sondern ohne Ansehen der Person auf der Grundlage geltenden Rechts entschieden wird? Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen, Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten, Verträge und andere Regelungen sind die Grundlage von Rechten und Pflichten. Und weil im Einzelfall zu prüfen ist, ob ein Rechtsanspruch besteht oder eine Verpflichtung gegeben ist, darf immer dann, wenn die Sache nicht sonnenklar ist, an der getroffenen Entscheidung gezweifelt und etwas dagegen unternommen werden.

Rechtsberatung, vor allem aber Rechtsvertretung können Geld kosten, insbesondere dann, wenn sich herausstellen sollte, dass man vor Gericht nicht Recht bekommt.

Recht zum Nulltarif gibt es für die Mitglieder des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und für die Mitglieder der 20 Selbsthilfeorganisationen, die ordentliche Mitglieder des DBSV sind, immer dann, wenn im Einzelfall Blindheit oder Sehbehinderung eine Rolle spielen.

Wie es das gibt? Der DVBS und der DBSV haben eine Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen gemeinnützige GmbH" (RBM) gegründet. Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfolgen ausschließlich durch blinde und sehbehinderte Juristen, die nicht nur in Sachen Recht gut ausgebildet, sondern auch in behinderungsbedingten Belangen kompetent sind.

Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, Marburg, geht davon aus, dass ein hoher Prozentsatz der Verfahren zu gewinnen ist und die Gesellschaft so auf ihre Kosten kommt. Dabei stützt er sich auf seine Erfahrungen als erfolgreicher Rechtsanwalt. Was sagt uns das? Nun, wenn ein hoher Prozentsatz der Verfahren zu gewinnen ist, lässt das den Schluss zu, dass Entscheidungen sehr häufig auf wackeligen Füßen stehen und angreifbar sind. Lassen Sie also angreifen. Es kostet Sie nichts.

Als ordentliches Mitglied des BBSB hatten Sie bisher schon und haben Sie auch weiterhin den Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die fünf BBSB-Sozialabteilungen in Augsburg, Bamberg, München, Nürnberg und Plattling. Sie haben jetzt natürlich alternativ die Möglichkeit, auch die RBM in Anspruch zu nehmen. Wenn es jetzt von Mittenwald bis Sylt und von Trier bis Cottbus "Recht auf DBSV-Karte" gibt, ist das hoffentlich auch ein Grund mehr, Mitglied bei einem DBSV-Landesverein zu werden. Rechtsvertretung durch ausgewiesene Spezialisten als Dienstleistung der Selbsthilfe ist ein attraktiver Mehrwert der Mitgliedschaft.

Die Rechtsberatung behinderter Menschen gem. GmbH ging am 1. Juni in 35039 Marburg, Frauenbergstr. 8, an den Start. Sie erreichen RBM telefonisch unter 06421 für Marburg und dann 9488832. Sprechzeiten sind Montag und Mittwoch von 13 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr. Mailen Sie an richter@dvbs-online.de. Die Eröffnung eines Büros in Berlin ist für September vorgesehen. Weitere Stützpunkte in Süd- und Norddeutschland sollen folgen.

(Quelle: bbsb-inform vom 08. Juni 2009)

Konservendosen jetzt mit Brailleschrift-Kennzeichnung

Lars Knipp, Fleischermeister, stellt sich vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

um uns vorab einmal kurz vorzustellen, ... Wir sind ein mittelständisches Familienunternehmen mit dem Gründungsjahr 1909. Wir haben uns auf die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, Feinkost, Imbiss, Partyservice sowie auch seit nun fast 60 Jahren auf Konservendosen mit kulinarischem Inhalt spezialisiert.

Unser umfangreiches Angebot an hausgemachten Konserven wird traditionell nach altüberlieferten Rezepten mit ausgesuchten Zutaten, ohne Zugabe von Geschmacksverstärkern und Konservierungsstoffen gewissenhaft tafelfertig produziert. Für die Herstellung verwenden wir ausschließlich Eichenhof-Markenfleisch!

"Das Fleisch der Meister!" Mehr Infos dazu auch auf: www.eichenhof.net sowie www.fleischerei-knipp.de.

Mit der freundlichen und tatkräftigen Unterstützung von Frau Jutta Bednarz (1. Vorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins in Iserlohn-NRW) sowie Herrn Peter Rasmussen (Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Iserlohn) haben wir ein System entwickelt, unsere Konservendosen mit 6-Punkt-Brailleschrift zu kennzeichnen. Dies ermöglicht ab sofort von der Bestellung hin, bis zur Zubereitung von Menüs ein erheblicheres Maß an Selbstbewusstsein und Sicherheit für Blinde- und Sehbehinderte Personen.

Dieser doch simple Beitrag zum barrierefreien Einkaufen hat in unserer Fleischerei einen Stein ins rollen gebracht. Unmengen von positiven Resonanzen kamen schon via Telefon, Fax und Mail zurück, sodass wir daraufhin eine Artikelliste in Brailleschrift des umfassenden Konservensortimentes angefertigt haben. Diese ist nun ab sofort bei uns erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch natürlich gerne zugesandt.

Die Bestellungen erfolgen dazu telefonisch, per Fax oder per Mail. An einem Active-Online-Shop zum Ordern über. Ich denke dass wir somit bei einigen Ihrer Mitgliedern großes Interesse erwecken werden. Bei Rückfragen, Anregungen und Tipps Ihrerseits stehe ich natürlich jederzeit sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen von Haus zu Haus

Lars Knipp (Fleischermeister) www.fleischerei-knipp.de.

Heute im Angebot

Was muss, soll, kann oder darf die Krankenkasse zahlen oder ablehnen? Was bringt der Gesundheitsfonds den Buergern? Wer kann sich im Basistarif bei Privaten Krankenkassen versichern?

Fragen wie diese werden jetzt von der Unabhaengigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos per Telefon beantwortet. "Ich", so die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kuehn-Mengel MdB, "kann allen Buergerinnen und Buergern nur empfehlen, sich bei Fragen an die 22 Beratungsstellen der UPD (alle Adressen vor Ort unter www.upd-online.de oder aber an das bundesweite Beratungstelefon zu wenden, welches sofort unter einer neuen und nun kostenfreien Rufnummer zu erreichen ist."

Unter 0 800 - 0 11 77 22 können sich Patienten montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr gebuehrenfrei zu allen Gesundheitsfragen beraten lassen.

Hier ein Buchtipp: Wir haben uns daran gewoehnt, dass in Deutschland Jahr für Jahr Tausende Menschen erblinden. Nur wenige sind in der Lage und bereit, die wohl gravierendste Wende ihres Lebens in Details oeffentlich zu machen. Helen Satorius ist jung, unternehmungslustig und arbeitet im politischen Bonn der 80er und 90er Jahre. Mit 42 erblindet sie. Ein Jahr spaeter beginnt sie mit dem Training zur Teilnahme an einem Marathon und laeuft zurueck ins Leben.

Bewegend erzaehlt die Autorin vom Schicksal ihrer Erblindung, aber auch von der Chance, das Leben auf andere Art intensiver wahrzunehmen.

Helen Satorius, "Auch wenn ich die Sonne nur noch spuere", Verlag Monsenstein und Vannerdat, ISBN 978-3-86582-481-3, Euro 13,80.

Die Westdeutsche Blindenhoerbuecherei in Muenster hat das Buch unter der Titelnummer 22787 im Programm.

Der TV-Service, die Fernsehprogrammansage, in der zuletzt ausfuehrliche Informationen zu 40 Fernsehsendern per Telefon abrufbar waren, wurde zum Jahresende 2008 eingestellt. Dies gilt sowohl fuer die Abonnenten wie fuer die 900er Servicenummer. Die Betreiberin, Regine Planer-Regis, verweist alle bisherigen Kunden an die Deutsche Zentralbuecherei fuer Blinde (DZB), die einen aehnlich aufgebauten Programmansagedienst weiterhin anbietet.

entnommen aus bbsb-inform vom 9. Jamuar 2009

Hilfsmittel – Versorgung und Schulung

Die Entwicklung der Technologie hat in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen. Auch im Bereich der Hilfsmittel ist man hier nicht untätig geblieben.

So stehen den Sehbehinderten und Blinden eine Vielzahl an Hilfsmitteln zur Verfügung, die ganz wesentlich zur Bewältigung der veränderten Lebensführung beitragen können.

Wie aber sieht es mit einer Versorgung aus?

Die Konkurrenz aller Bereiche ist natürlich groß. Das Markenzeichen Kompetenz, optimale Beratung und Kundenbetreuung (auch in der Nachfolgezeit) sollten absoluten Vorrang vor dem Profit haben – doch leider ist es zumeist umgekehrt!

Da die Produkte dieser speziellen Hilfsmittel nicht in den Bereich der Massenware fällt, liegen die Preise dementsprechend hoch. Das führt dazu, dass die Leistungsträger der Übernahme der Kosten zumeist ablehnend gegenüberstehen. Somit müssen wir unweigerlich den Kampf aufnehmen. Und hier sei mit aller Deutlichkeit betont:Gehen Sie auf keinen Fall auf eine telefonische Benachrichtigung o.ä. ein, sondern bestehen sie auf eine schriftliche Mitteilung. Des weiteren sollten Sie nicht nachgeben bzw. aufgeben. Es gibt hierfür gute Adressen, die uns hierin weiterhelfen können, wie z.B. Rechtsberatungsstelle beim DBSV oder DVBS (siehe Recht haben und Recht bekommen )

Wir sollten uns vor Augen halten, dass die Kassen auf eine Resignation spekulieren. Der Behauptung, es sei wirtschaftlich nicht zu vertreten, darf man sehr wohl wenig Glauben schenken. Da wurde vor wenigen Jahren erst in einer Statistik bzgl. Ausgabenliste festgestellt, dass die Rubrik „Hilfsmittel“ –das trifft nicht nur für den Bereich der Blinden und Sehbehinderten zu! -   in der graphischen Darstellung an letzter Stellestand.Die Ausgaben lagen hier unter dem Strich mit nur 0,5 Prozent!

Nicht nur die Krankenkassen bereiten uns Unannehmlichkeiten. Auch unter den Hilfsmittelfirmen und -einrichtungen sind hin und wieder unliebsame Sachbearbeiteranzutreffen.

Hat man bei seiner Lieferfirma seine Böse Überraschung erlebt, wie z.B.  schwerwiegender Installationsfehler o.ä., mangelnde Schulung (hierbei oftmals die Krankenkasse durch die Reduzierung oder gar völlige Streichung der Leistungskosten die Hand im Spiel hat), unzureichende oder mangelnde Nachbetreuung,so fühlt man sich nun im Stich gelassen. Möchte man nun nicht ganz verzagen,  bleibt einem nur noch die Suche nach einem Schulungslehrer.

Auch hier gibt es leider Gottes so manche schwarze Schafe.  Nur mit viel Glück gerät man an eine Person, deren Ausübung dieser Dienstleistung sich durch hohe Kompetenz, Wahrung der inneren Ruhe, psychologisch-pädagogisches  Feingefühl, im Vordergrund stehende Einbeziehung der wahren Bedürfnisse des Kunden sowie Zuverlässigkeit in allen Bereichen auszeichnet. Auch das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Es ist schon ein Unterschied, ob man für den gleichen Preis 2 oder 7 Schulungsstunden erhält!!

Betroffene in Niedersachsen haben die Möglichkeit, unter der Voraussetzung, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist, über den Blindenhilfefonds Fördermittel für Schulungen und andere Selbsthilfemaßnahmen wie Mobilitätstraining, LPF, Braillekurs (insbes. Kurzschrift)  zu bekommen.

Nutzen Sie diese Chance und fordern Sie bei Ihrer Ausgabestelle des Blindengeldes oder direkt beim:

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
-Aussenstelle Verden-
Postfach 21 40
27281 Verden
Tel.: 04231-140

die entsprechenden Antragsunterlagen an.

Noch ein Hinweis: Für die Inanspruchnahme dieser Fördermittels aus dem Blindenhilfefonds besteht keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft eines der Verbände/Vereine!

Auch bei Hilfsmittelversand-Firmenerfährt man beizeiten Unerfreuliches. Bei dem einen oder anderen lässt eine ansprechende Kundenbetreuung viel zu wünschen übrig.

Im Zuge einer ärztl. Verordnung erkundige man sich vorsichtshalber vorab, ob der Hilfsmittelversand bei Einreichung dieser die weitere Abwicklung übernimmt. Ganz sicher gibt es Firmen, die von vornherein die entsprechenden formalitäten vollübernehmen. Es soll schon vorgekommen sein, dass – obwohl die Firma direkt mit der KK abrechnet – die Verordnung mit einem Kostenvoranschlag an die betreffende Person zurückgeschickt hat, mit der Bitte, diese Unterlagen bei ihrer Kasse einzureichen. Dieser Vorgang hatte logischer Weise einen unnötig langen  Zeitverlust zur Folge.

Wer über Schulung und mehr Näheres erfahren möchte, kann sich gern an mich wenden unter 05461-22 32.

LowVision-Versorgung – Was ist das?

Sicherlich haben Sie das Wort LowVision schon mal gehört oder gelesen und wissen nichts damit anzufangen? Da helfe ich Ihnen mal auf die Sprünge.

LowVision kommt aus den USA und bedeutet grob gesagt schlechtes Sehen. Es umfasst im heutigen Sprachgebrauch alles, was mit schlechtem Sehen zu tun hat. Der Begriff LowVision beinhaltet alle Maßnahmen der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation die nötig sind, Menschen mit einem eingeschränkten Sehen frühzeitig aufzuklären und ihnen eine gezielte Unterstützung anzubieten.

Nach neuesten Studien werden in Folge der wachsenden Altersstruktur im Jahr 2020 fünf Millionen Menschen von einer Sehbehinderung betroffen sein. Hier setzt LowVision Beratung ein. Akteure im Netzwerk der interdisziplinären Zusammenarbeit sind u. a. Augenärzte, Augenoptiker, Mobilitäts- u. LPF-Trainer sowie Selbsthilfegruppen. Der Sehbehinderte steht hierbei im Mittepunkt. Er entscheidet nach einer umfassenden Beratung über den Weg seiner Versorgung u. die Wahl eines Hilfsmittels.

Ständige Fortbildungen u. aktuelle Marktkenntnisse zeichnen den LowVision Experten aus und helfen bei der Kommunikation mit Kostenträgern und weiterführenden Netzwerkpartnern aus.

Surftipp

(entnommen aus Handytech Newsletter Dezember 2008)

Blinde und sehbehinderte Menschen sind im Alltag oft auf Tricks angewiesen, um das fehlende Sehvermögen auszugleichen. Zu diesem Thema gibt es nun eine Internet-Seite, auf die wir Sie heute hinweisen möchten.

Diese finden Sie unter: http://www.alltagstricks.de

Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) veröffentlichen praktische Hinweise zur Bewältigung des Alltags - von Betroffenen für Betroffene

Diese Information stammt aus: dbsv-direkt Nr. 47-08

Hörbücher des Argon Verlages werden in Zukunft auch im DAISY-Format erscheinen. Argon möchte dadurch das bestehende Angebot der Blindenbibliotheken ergänzen und blinden und sehbehinderten Menschen auch im Verkauf ein auf sie zugeschnittenes Sortiment bieten. Sie bieten einen DAISY-Titel jeweils zum selben Verkaufspreis an wie die Ausgabe des gleichen Titels auf Audio-CD. Entstanden ist dieses Projekt in Kooperation der Dzb Leipzig. Der Blindenhörbuchladen Metagis übernimmt den Vertrieb, barrierefrei erreichbar unter http://www.blindenhoerbuchladen.de

Auch Argon selbst wird zudem einen barrierefreien DAISY-Bereich auf der Verlagswebsite einrichten und parallel dazu wird an einer Download-Möglichkeit für DAISY-Bücher gearbeitet, die wenig später folgen soll. http://www.argon-verlag.de

Barrierefreies Bahnreisen

Sie möchten gernmit der Bahn verreisen, wissen aber nicht, an wen man sich im Hinblick auf nervenschonendes Planen für ein möglichst barrieresfreies Reisen wenden soll?

Dann lesen Sie die neueste Information von Werner Krausse, krausse.w@t-online.de  (entnommen aus „bbsb-inform Ultimo 2008“ vom 31.12.2008).

„Um eine gute und einfach zu bedienende Bahnauskunft zu erhalten, rufen Sie folgende Seite auf: http://mobile.bahn.de/bin/mobil/query.exe/dnx?searchMode=NORMAL

Dies ist die Adresse, die Sie gleich auf die Seite führt, auf der das Formular für die Verbindung ist. Die Webseite ist einfach und gut bedienbar aufgebaut." soweit Werner Krausse.

Fahrscheine und Reservierungen selbst ausdrucken

"Jetzt können sich Kunden der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn AG (MSZ) ihre bestellten Fahrkarten und Reservierungen auch online zusenden lassen und am eigenen PC ausdrucken.

Voraussetzung ist die einmalige Registrierung. Dabei können die Kunden zwischen der Hinterlegung einer Kreditkarte oder dem Lastschriftverfahren wählen. Zudem muss der Behindertenausweis in Kopie übermittelt werden.

Entweder per Post oder auch in eingescannter Form via E-Mail. Enthält der Ausweis im entsprechenden Feld zum Nachweis einer Begleitung den Eintrag "B", wird die Reservierung auch für die Begleitperson ausgestellt.

Die persönlichen Daten werden durch eine PIN geschützt. Auch telefonische Aufträge können nun zu Hause ausgedruckt werden. Der Weg zum Automaten entfällt und über die Details der  Reiseunterlagen besteht vor Antritt der Reise Klarheit. Die Mobilitätsservice-Zentrale sendet die Fahrkarten und Reservierungen als E-Mail- Anhang im PDF-Format. Nach Eingabe einer 5-stelligen PIN kann das Dokument geöffnet und ausgedruckt werden. Kredit- bzw. EC-Karte werden zur Legitimation im Zug verwendet.

Weitere Informationen erteilt auch direkt die Mobilitätsservice-Zentrale.

Die neue Nummer lautet 0180 5 99 66 33. Sie ist täglich rund um die Uhr erreichbar. Nennen Sie nach der Begrüßung einfach das Stichwort: "Betreuung". Oder direkt unter der alt-bekannten MSZ-Nummer 0180 5 512 512. Die Kosten belaufen sich auf 14 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk können abweichend sein."

Jahrbuch des DBSV 2009

Irene Klein stellt im Newsletter DBSV-Direkt "Weitersehen 2009, das neue Jahrbuch des DBSV vor. Sie schreibt:

"Was haben blinde Menschen davon zu reisen? Die Frage wird immer wieder gestellt und auf unterschiedlichste Art beantwortet. "Es ist eben lustiger, auf einem Kamel in der Wüste blind zu sein als auf dem Sofa in meinem Wohnzimmer." Nach dieser lapidaren Äußerung, so erzählt Susanne Krahe in dem gerade erschienenen DBSV-Jahrbuch "Weitersehen 2009", erübrigen sich in der Regel weitere Nachfragen. Die aktuelle  Ausgabe des Jahrbuchs widmet sich dem Thema Reisen und Tourismus. In zahlreichen Beiträgen wird deutlich, wie wichtig die Forderung nach  Barrierefreiheit auch für das Reisen ist und dass der Mut, trotz Seheinschränkung die Welt zu entdecken, belohnt wird. Tourismus für Alle: Dieses Ziel verfolgt inzwischen auch die Bundesregierung, deren Tourismusbeauftragter Ernst Hinsken für das Grußwort des DBSV-Jahrbuchs gewonnen werden konnte. Eine fundierte Einleitung gibt Dr. Rüdiger Leidner, Leiter der Koordinationsstelle Tourismus des DBSV. Im Mittelpunkt des Jahrbuchs steht natürlich das Reisen selbst. So schwärmt zum Beispiel Susanne Siems von der grünen Insel Irland, Christiane Klefisch nimmt die Leser mit nach Wien, und Dr. Thomas Kahlisch erzählt von seinem Sprung in ein "Meer aus Watte". Wertvolle Tipps für die Reisevorbereitung gibt Dr. Jürgen Trinkus mit seinem sorgfältig recherchierten Überblick über akustische Reiseführer. Und schließlich belegt Dr. Hartmut Mehls, dass die Reiselust blinder Menschen keine Erscheinung unserer Tage ist, wenngleich sich Motive und Möglichkeiten stark gewandelt haben. Ein "Reisemosaik" mit mehr als 33 besuchenswerten Stationen in Deutschland rundet das Jahrbuch ab, das Dr. Thomas Nicolai gemeinsam mit einem Redaktionsteam zusammengestellt hat."

Insbesondere sehende Menschen erfahren, wie Blinde und Sehbehinderte auf Reisen Städte, Landschaften, andere Kulturen, Menschen unterwegs und für sie neue Situationen erleben. "Weitersehen 2009" eignet sich als kleines Dankeschön für hilfsbereite Menschen. Im Wartezimmer greift man gerne zu diesem ansprechend gestalteten Buch das viel Lebensfreude vermittelt. Sie können Weitersehen 2009, das Jahrbuch des DBSV, in Schwarzschrift und auf DAISY-CD zum Preis von 2 Euro beim BBSB und seinen Bezirksgruppen und bei Ihrem Landesverein erhalten.

Bestellungen über 50 Exemplare nimmt der DBSV entgegen. Mailen Sie an: i.nicolai@dbsv.org

(Quelle: bbsb-inform vom 30.August 2008)

Wußten Sie schon, dass man als behinderter Mensch  Rechtsanspruch auf ein "persönliches Budget" hat?

Menschen mit Behinderung haben ab dem 1. Januar 2008 Anspruch auf ein "Persönliches Budget". Die Höhe der Zahlungen soll nach einem individuell festzustellenden Bedarf gewährt werden. Bisher fest definierte Dienst- und Sachleistungen werden durch Barleistungen an die Betroffenen ersetzt. Mit diesem Geld - so heißt es in einer Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 31. August - können behinderte Menschen sich als Käufer, Kunde oder Arbeitgeber eigenverantwortlich für individuelle Unterstützungsleistungen entscheiden. Neben klassischen Leistungen zur Teilhabe können auch Leistungen der Krankenkassen, der Pflegeversicherung sowie Sozialhilfeleistungen in das Persönliche Budgets einbezogen werden. Karin Evers-Meyer: "Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, welche Unterstützungsleistungen sie benötigen und welche Art der Hilfestellung ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Das Persönliche Budget ermöglicht es ihnen, als Experten in eigener Sache selbst zu bestimmen, welche Art der Unterstützung sie wann und von wem in Anspruch nehmen." soweit Evers-Meyer.

Wie aber verhält sich der Anspruch auf das "persönliche Budget" zum Blindengeld? BBSB-Inform fragte den Rechtsreferenten des DBSV, Karl-Thomas Drerup. Hier seine Antwort:

"Der behinderte Mensch kann sich die von ihm benötigten Leistungen, auf die er nach anderen Rechtsvorschriften einen Anspruch hat, selber beschaffen und aus dem an ihn monatlich ausgezahlten Budget bezahlen. Er kann sich somit den Leistungserbringer aussuchen. Er darf sich jedoch nicht Leistungen beschaffen, für die das Budget nicht bestimmt ist oder auf die er keinen Rechtsanspruch hat (weshalb das Persönliche Budget zum Teil auch schon in Form von Gutscheinen ausgezahlt wird). Voraussetzung ist, dass die Rechtsansprüche auf die einzelnen Leistungen festgestellt werden und dass diese Leistungen "budgetfähig" sind, das heißt: regelmäßig anfallen. In Betracht kommt das persönliche Budget am ehesten bei den häuslichen Pflegehilfen, auf die der Betreffende nach § 36 SGB XI oder § 63 SGB XII Anspruch hat und die er nicht nur kompakt im Rahmen einer stationären Pflege, sondern einzeln bei ambulanten Diensten oder privaten Anbietern einkaufen kann. Dort ist das persönliche Budget auch vorteilhaft und zwar sowohl für den Leistungsträger wie für den Leistungsempfänger: Der Leistungsträger hat Kostenvorteile (Vermeidung der teuren Heimkosten), der Leistungsempfänger hat Qualitätsvorteile (durch die persönliche Auswahl des Leistungserbringers bzw. durch sein Marktverhalten). Das persönliche Budget ist keine Leistung zusätzlich zum Blindengeld oder an Stelle des Blindengeldes.[…]“ 

Siehe auch unter  www.budget-tour.de

Umweltzonen in Deutschland

Ab Januar 2008 werden in mehreren Städten in Deutschland Umweltzonen eingerichtet. Somit ist dann die Fahrt in und durch diese Zonen nur noch mit Autos gestattet, welche die entsprechende Plakette tragen. Wie dazu von der Rechtsabteilung des ADAC zu erfahren ist, sind von der Plakettenpflicht und von den kommenden Fahrverboten Kraftfahrzeuge ausgenommen, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen.

Quelle: Informationsbrief des Projektes Barrierefreier Tourismus Info (BTI) Infoportal für Reisende mit Servicebedarf, Ausgabe 01 - 2008

Herr Weissstock muss nicht blind sein

Jetzt ist es amtlich: Sehbehinderte Fußgänger dürfen den weißen Blindenstock als Verkehrsschutzzeichen benutzen. Der Bundesverkehrsminister hat der Bitte des DBSV entsprochen und Paragraf 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert. Diese Vorschrift lautete bisher: „Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.“ Gelbe Abzeichen nach satz 1 sind die bekannten gelben Armbinden mit dem schwarzen Punkten.

Die geänderte Vorschrift findet sich in der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sie wurde im Bundesgesetzblatt (I. S. 1338) veröffentlicht. Der Bundesverkehrsminister hat sich in der offiziellen Begründung des Verordnungsentwurfs (BR-Drucksache 302/08) dem Vorbringen des DBSV fast wörtlich angeschlossen. Darüber hinaus hat er in Paragraf 2 Abs. 1 FeV den Ausdruck „körperliche oder geistige Mängel“ durch „körperliche oder geistige Beeinträchtigungen“ ersetzt.

BBSB-Inform wollte wissen, Was die Erweiterung auf „wesentlich Sehbehinderte“ bedeutet. Dazu Thomas Drerup, Rechtsreferent des DBSV: „Es ist jetzt eindeutig, dass nicht nur gesetzlich „blinde“ Verkehrsteilnehmer sich den weißen Stock oder den Führhund im weißen Führgeschirr als Verkehrschutzzeichen zu Nutze machen dürfen. Das heißt: Wenn man ihnen im Fall eines Unfalls ein Verschulden anlasten will, das bereits darin bestehen soll, dass sie sich trotz der Sehbehinderung als Fußgänger ohne Begleitung in den Straßenverkehr begeben haben, so bewirkt das Verkehrsschutzzeichen, dass dieser Vorwurf nicht akzeptiert wird. Der Nachweis eines Verschuldens setzt vielmehr voraus, dass ein konkretes individuelles Fehlverhalten nachgewiesen wird. Andererseits: Eine gesetzliche Pflicht, die in § 2 FeV genannten Verkehrsschutzzeichen zu nutzen, gibt es nicht, nicht einmal für Vollblinde. Dies zu tun, ist aber blinden und hochgradig sehbehinderten Fußgängern dringend anzuraten. Doch auch für wesentlich sehbehinderte Fußgänger können sie in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein. 

Hingewiesen sei schließlich noch darauf, dass die Krankenkassen den weißen Stock oder den Blindenführhund nur im Hinblick darauf gewähren, dass sie als Mobilitätshilfen eingesetzt werden, und nicht im Hinblick auf ihren Einsatz als Verkehrsschutzzeichen. Es gibt also keinen Anspruch auf Versorgung mit Verkehrsschutzzeichen - weder für Blinde, noch - nach der Erweiterung der FeV - für wesentlich Sehbehinderte.

aus: bbsb-inform vom 07.November 2008

Blindenführhunde können sich jetzt ausweisen

„Wuff! Hier steht es: Ich bin ein Rasse-Klasse-Führhund und ich darf da rein“ … endlich ist es soweit: Ricki, Django, Charly, Epos, Hymne – ja, auch das ist ein Hundename – bekommen ab sofort auf Antrag einen Blindenführhundausweis. 

Nur nicht Eingeweihte werden sich fragen, wozu das gut sein soll. Ganz einfach: Blindenführhunde dürfen einiges, was einfachen Nurhunden nicht erlaubt ist, zum Beispiel dürfen sie in Lebensmittelgeschäfte, Krankenhäuser, ins Theater, umsonst fahren, mit ins Flugzeug usw. Es kommt häufig vor, dass Führhundhalter unliebsame Auseinandersetzungen mit Verweigerern dieser Rechte durchzustehen haben. Deshalb wurde auf Empfehlung des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter beim DBSV jetzt ein Ausweis geschaffen, der beim DBSV in Berlin beantragt werden kann und nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis des Führhundhalters gültig ist.

Der Ausweis ähnelt in Größe und Form dem Schwerbehindertenausweis. Er gibt auf seinen beiden Innenseiten Auskunft über den Blindenführhund (links) sowie seinen Halter (rechts) und informiert Dritte über die Zulassung von Blindenführhunden in Geschäften, die Kennzeichnungsverordnung im Straßenverkehr und seine kostenlose Beförderung im ÖPNV und Fernverkehr. Der Ausweis befindet sich in einer durchsichtigen Plastikhülle.

Wer einen solchen Ausweis beantragen möchte, muss dem DBSV folgende Angaben machen:

Steckbrief des Hundes:

  • ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich) im Format 4,5 x 3,5 cm (Passbildformat),
  • der Name des Hundes,
  • die Rasse des Hundes,
  • die Farbe des Hundes,
  • der Wurftag,
  • das Geschlecht,
  • die Chip-/Tätowiernummer,
  • der Name der Führhundschule.

Daten des Führhundhalters:

  • Name,
  • Vorname,
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum,
  • wenn vorhanden, das Datum der Gespannprüfung,
  • die Nummer der DBSV-Karte bei Mitgliedern.

Die Ausstellung eines Blindenführhundausweises kostet für Mitglieder eines DBSV-Landesvereins 5 € ansonsten 15 €. Der Antragsteller erhält eine Rechnung. Der Antrag kann formlos gestellt werden. 

Die Anschrift lautet: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband Rungestr. 19, 10179 Berlin.

Die E-Mailadresse ist: a.zucker@dbsv.org

Weitere Auskünfte gibt Frau Anita Zucker telefonisch unter 030 für Berlin und dann 285387-260.

40.000 Bücher auf einen Klick

www.blindenschrift.net geht online.

Jährlich kommen etwa 80.000 Neuerscheinungen auf den deutschen Büchermarkt, aber nur wenige Titel können jährlich aufgrund der hohen Herstellungskosten in die tastbare Blindenschrift übertragen werden. Zudem ist es für blinde Leser bisher sehr mühselig und langwierig herauszufinden, ob ein Buch überhaupt in Blindenschrift zur Verfügung steht und bei welcher Bibliothek es ausgeliehen werden kann. Ein neuer Onlinekatalog der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) in Marburg/Lahn macht dieser sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen ein Ende. Ab sofort kann unter Link zu www.blindenschrift.net  komfortabel nach allen 40.000 im deutschsprachigen Raum verfügbaren Blindenschriftbüchern gesucht werden.

Damit besteht für blinde Leser erstmals die Möglichkeit, schnell herauszufinden, ob ein bestimmtes Werk überhaupt ausleihbar ist. Für die Mitglieder der Deutschen Blinden-Bibliothek (DBB), die zur Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. gehört, bietet der neue Onlinekatalog noch ein ganz besonderes Bonbon. Wer sein Wunschbuch gefunden hat, kann es einfach und schnell in den Bestellkorb legen und online anfordern. Dieser Service ist ebenso kostenlos wie die Mitgliedschaft in der Deutschen Blinden-Bibliothek. Der neue Katalog bietet übrigens auch die Möglichkeit, gezielt nach Büchern in Vollschrift oder Kurzschrift zu suchen. Natürlich ist auch die Recherche nach bestimmten Autoren und Themenbereichen oder Erscheinungsdaten möglich.

Mit der neuen Internetseite will die blista als eines der europaweit wichtigsten Bildungs-, Rehabilitations- und Medienzentren aber nicht nur die Suche nach ausleihbaren und käuflichen Punktschriftbüchern erleichtern, sondern auch über die Blindenschrift allgemein informieren. So kann man sich auf www.blindenschrift.net mit einem Blindenschriftsimulator selbst einen Text erstellen, kann sich über die Herstellung von Brailleschriftbüchern informieren, bekommt Hinweise zum Erlernen der Blindenschrift und erfährt einiges zur Person von Louis Braille.

Quelle: Newsletter

Telefonbuch und  Lexikon im Internet

Werner Krausse schreibt in bbsb-inform vom 31.12.2008 u.a.:

„vor einiger Zeit gab es Probleme mit den verschiedenen Webseiten für Telefonnummern. Seit kurzem funktioniert "das örtliche" wieder sehr gut. Sie erreichen dieses Telefonbuch unter der Webadresse: wap.dasoertliche.de

heute erfuhr ich, so Krauße, dass es das Meyers Lexikon zur kostenlosen Nutzung im Web gibt. Hier die Webadresse: http://lexikon.meyers.de/

Es ist verhältnismäßig barrierefrei aufgebaut. Nachdem der Suchbegriff eingegeben und bestätigt wurde, kann man auf die erste Überschrift springen. Dort beginnt entweder die Ergebnisliste oder die Auswahl von mehreren gefundenen Ergebnissen zur weiteren verzweigung.

Die mitgelieferte Werbung befindet sich weitestgehend am unteren Rand bzw. in der unteren Hälfte, so stört sie nicht weiter.“

Alle 90 Minuten erblindet ein Diabetiker

Experten am Telefon

NÜRNBERG - Wer die Diagnose Diabetes mellitus gestellt bekommt, sollte umgehend einen Termin beim Augenarzt vereinbaren. Diesen Appell richteten die Experten an Leserinnen und Leser, die sich bei der NN-Telefonaktion zur sogenannten diabetischen Retinopathie, einer durch die Zuckerkrankheit hervorgerufenen Erkrankung der Netzhaut am Auge, meldeten.

Die Experten waren Dr. Armin Scharrer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Ophthalmochirurgen (BDOC) und Präsident der DOC, Dr. Josef Schmidbauer, Chefarzt der Augenklinik am Klinikum Nürnberg, Klaus Weber, Leiter der Sozialabteilung Mittel- und Unterfranken des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) und Angelika Lamml, Leiterin des Beratungs- und Begegnungszentrums des BBSB in Nürnberg.

Die Problematik. Diabetes schädigt oft kleine Blutgefäße in der Netzhaut, was die Sehschärfe vermindert, das Gesichtsfeld einschränkt und letztlich zur Erblindung führen kann. Eine wirkliche «Heilung» der diabetischen Netzhauterkrankung ist zwar bislang nicht möglich, aberje früher die Erkrankung erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten. «Der umgehende Termin beim Augenarzt ist deshalb so wichtig, weil die diabetische Retinopathie fortschreiten kann, ohne wesentliche Beschwerden zu verursachen», erläuterten die Mediziner.

Vorsicht auch in der Schwangerschaft. Dieser Rat gilt ganz besonders auch für Schwangere, die an Diabetes leiden. «Wenn eine Schwangerschaft festgestellt worden ist, sollten Diabetikerinnen sofort zum Augenarzt und dann alle drei Monate zur Kontrolle. Ansonsten kann es zu schwerwiegenden Komplikationen bei Mutter und Kind kommen», sagte Scharrer. Schmidbauer empfahl außerdem einer jungen Zuckerkranken, sich öfters als einmal im Jahr beim Augenarzt untersuchen zu lassen. Junge Diabetiker haben ein besonders hohes Risiko, eine diabetische Retinopathie zu entwickeln.

Behandeln lässt sich die Netzhauterkrankung mit dem Laser oder - in schweren Fällen - mit einer Operation. Einige Anrufer erkundigten sich, ob sich als Alternative auch Injektionstherapien mit den - aus der Krebstherapie entliehenen - Mitteln Avastin und Lucentis anbieten. «Bei einem diabetischen Makulaödem, also einer Schwellung in der Netzhautmitte, dem Punkt des schärfsten Sehens, kann eine solche Injektionstherapie eine Alternative zum Laser sein», erklärte Scharrer. «Und zwar dann, wenn das Ödem fokal, das heißt großflächig und nicht abgegrenzt ist.» Die Kosten für die dafür noch nicht zugelassenen Medikamente übernehmen bei einer entsprechenden Begründung die Kassen, so Scharrer.

Beratungs- und Begegnungszentrum am Bahnhofsplatz. Bei unseren Experten fragten Anrufer nach, welche Hilfsmittel sich einsetzen lassen, wenn die Augen schwächer werden. In dem Beratungs- und Begegnungszentrum am Bahnhofsplatz können Besucher sich informieren und die Angebote ausprobieren. Neben Lupen und Lesegeräten gibt es zum Beispiel auch ein Blutzuckermessgerät, das den Wert vorliest. Oder eine Fernsehlupe, die vor dem Bildschirm angebracht wird und das Bild entsprechend vergrößert. Die Mitarbeiter in der Beratungsstelle helfen auch, solche Hilfsmittel zu beantragen und unterstützen Betroffene dabei, mit ihrer Sehbehinderung im Alltag besser zurechtzukommen. Bayernweit in 10 Beratungs-und Begegnungszentren (BBZ) bieten wir dieses Informations- und Hilfsangebot an.

Unter der Rufnummer 0 180 05 _ 666 456 erreichen sie bayernweit das für sie nächstgelegene BBZ Auch im Internet können sie sich informieren.

Gehen sie auf www.bbsb.org

WICHTIG WICHTIG WICHTIG

Wenn sie Diabetiker kennen, weisen sie sie mit Einfühlungsvermögen auf Tatsachen hin und informieren sie über die Hilfsmöglichkeiten.Helfen sie mit, die Erblindungsrate zu senken.

-entnommen aus "bbsb-inform" vom 18.07.2008-

Sehkraft erhalten - optimale Versorgung mit Sehhilfen

Glaukom und AMD sind Forschungsschwerpunkte der Uni Erlangen-Nürnberg - ein Netzwerk von niedergelassenen Augenärzten und drei Sehbehindertenambulanzen.

Themen rund um das Auge kommen an, nicht nur bei Menschen mit Sehverlust. Die "Nürnberger Nachrichten" informierten über Schwerpunkte der Forschungen an der Universität Erlangen und über die Vernetzung mit niedergelassenen Augenärzten. Wir zitieren:

"Zwei heimtückische Augenkrankheiten, der Grüne Star (Glaukom) und die altersbedingte Macula-Degeneration (AMD), sind Forschungsschwerpunkte an der Erlanger Universitäts-Augenklinik (Direktor: Prof. Friedrich Kruse). Mit immer neuen Mess-Verfahren versuchen die Forscher, die Krankheiten so rechtzeitig zu erkennen, dass die Sehkraft der Betroffenen gerettet werden kann.

Erst verschwindet das Sehvermögen punktuell, dann breiten sich die Lücken im Gesichtsfeld flächenartig aus. Das alles verläuft so schleichend, dass die Betroffenen kaum etwas davon bemerken. Vor allem spüren sie keinerlei Schmerzen - bis es zu spät ist. Dann werden sie fast schlagartig blind. Die Krankheit heißt Grüner Star, in der Mediziner-Sprache auch Glaukom genannt. Und mindestens eine Million Menschen in Deutschland hat ein Glaukom, ohne es zu ahnen.

«Grund für die Krankheit ist häufig ein zu hoher Innendruck im Auge», sagt Prof. Friedrich Kruse. «Dadurch werden allmählich die empfindlichen Fasern des Sehnerven zerstört.» Und wenn der mal kaputt ist, gibt es nichts mehr zu reparieren. Den Augeninnendruck jedoch kann man gut messen. Und das bedeutet: «Je eher ein Grüner Star erkannt wird, desto größer ist die Chance, ihn zu stoppen und das Augenlicht des Patienten zu retten», sagt Kruse.

Gleiches gilt für die altersabhängige Macula-Degeneration (AMD). Die Macula, auch «Gelber Fleck» genannt, hat einen Durchmesser von etwa fünf Millimetern. Sie ist die Stelle der Netzhaut, an der die Sehzellen am dichtesten nebeneinander liegen. Wenn die Sehzellen dort absterben, lässt zuerst die Sehschärfe in der Blickmitte nach: Farben verblassen, gerade Linien erscheinen krumm.

Breiten sich die Schäden weiter aus, nimmt man im Mittelpunkt des Blickfeldes nur noch einen grauen Fleck wahr, man kann keine Gesichter mehr erkennen, Lesen oder Autofahren ist kaum mehr möglich.

Für beide Augenleiden gilt: Sie machen sich im Anfangsstadium so gut wie gar nicht bemerkbar, wären aber gerade dann noch gut zu behandeln. Augenärzte empfehlen daher eine jährliche Untersuchung der Augen ab dem 40. Lebensjahr, um ein eventuelles Glaukom zu erkennen, ab dem 50. Lebensjahr, um eine AMD frühzeitig zu erkennen.

Eine Methode dafür ist die Optische Cohärenz-Tomographie (OCT): «Die Funktionsweise ist dabei ähnlich dem der Ultraschall-Bildgebung», erklärt Kruse. «Mit einem Laser wird Licht in Gewebe eingestrahlt, das bis in eine bestimmte Tiefe eindringen kann und von dort zurückgestreut wird. Das zurückgeworfene Licht erlaubt eine sehr präzise Abbildung der beleuchteten Struktur.»

Die Auflösung des neuesten Erlanger OCT-Geräts beträgt sieben Mikrometer, das heißt, es können noch zwei Punkte voneinander getrennt abgebildet werden, die nur sieben Tausendstel Millimeter auseinander liegen. Eingesetzt wird das Gerät im Augen-Diagnostik-Center, einer gemeinsamen Einrichtung von Uni-Augenklinik und 15 niedergelassenen Augenärzten aus der Region.

Netzwerk in Franken

Noch größer ist das Netzwerk Vistanet, dem mehr als 70 niedergelassene Augenärzte in Franken angehören. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, «eine flächendeckende qualitätsgesicherte Versorgung von Patienten mit Augenerkrankungen zu gewährleisten», erläutert Prof. Kruse.

Wesentlicher Aspekt von Vistanet ist eine elektronische Kommunikations-Plattform: Sowohl der niedergelassene Augenarzt, als auch die Uni-Augenklinik haben gemeinsam Zugriff auf die Patienten-Unterlagen. So kann zum Beispiel ein OCT-Bild, das an der Augenklinik in Erlangen angefertigt wurde, direkt online an den zuweisenden Augenarzt übermittelt werden." Soweit die "NN".

Sehbehindertenambulanzen in Bayern

Seit dem Beginn des Modellversuchs "Aufbau einer Sehbehindertenambulanz" im Jahr 1995, der vom BBSB gefordert und mitgetragen wurde, besteht an der Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität in München eine "Low-Vision-Klinik". Im Jahr 2001 wurden die Sehbehindertenambulanzen an den Universitätsaugenkliniken Regensburg und Würzburg gestartet. Die steigende Inanspruchnahme führt mitunter zu langen Wartezeiten. Wünschenswert wäre eine solche Einrichtung noch im Großraum Nürnberg.

Die Teams der Sehbehindertenambulanzen verfügen fachlich und technisch über alle Möglichkeiten einer Uni-Augenklinik. Im Anschluss an eine eingehende augenärztliche Untersuchung gibt es das Angebot, verschiedene vergrößernde Sehhilfen, wie Fernrohre und Monokulare sowie Lupen, Lupenbrillen oder Bildschirmlesegeräte, ohne Zeitdruck in angenehmer Atmosphäre unter fachkundiger Anleitung auszuprobieren und so eine fundierte Sehhilfenversorgung sicherzustellen.

Zu allen drei Sehbehindertenambulanzen pflegt der BBSB enge Kontakte. Ein regelmäßiger Austausch findet insbesondere zwischen den Low Visionstrainern des BBSB, die die Erprobung der Sehhilfen durchführen, und den Low-Vision-Teams der Sehbehindertenambulanzen statt. Gemeinsames Ziel ist die bestmögliche Versorgung. Die Krankenkassen sind mit im Boot. Sie haben längst erkannt, dass das Geld der Versicherten gut angelegt ist, wenn der Verordnung einer Sehhilfe eine optimale medizinische Abklärung und eine fachlich begleitete Erprobung durch den Patienten vorausgeht. Möglicherweise würde auch Ihnen eine besser angepasste Sehhilfe etwas bringen.Wenden Sie sich also an Ihr Beratungs- und Begegnungszentrum unter 01805 666 456.

Weitere Infos finden Sie auch im Internet unter www.bbsb.org

Interessantes  für Menschen mit altersabhängiger Makuladegeneration (AMD)

Berg-Apotheke in Tecklenburg setzt neue Perspektiven

Hier ein Auszug aus „AMD ServiceApotheke – Patienten-Infobrief Nr.1:

„Liebe Patientin, lieber patient, sehr geehrte Damen und Herren, die Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) hat in der letzten Zeit große Fortschritte gemacht. Damit verbunden ist eine Vielzahl an neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten (innovative Arzneimittel, moderne Therapieansätze etc.). Gleichzeitig stehen aufgrund sich ständig ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen viele Fragen im Raum, wie z.B. nach Kostenübernahme und Abrechnungsformalitäten für die Behandlung. Hiervon betroffen sind nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern im besonderen Maße Sie - die Patienten und ihre Angehörigen.

Sie – als Mitglied einer Selbsthilfevereinigung – unterstützen sich und andere bei der Bewältigung des Alltags mit AMD, indem Sie z.B. Erfahrungen austauschen, einander informieren, sich gegenseitig motivieren – immer mit dem Ziel, gerade durch einen richtigen Umgang mit diesem Krankheitsbild, die Lebensqualität zu steigern!

Wir – als AMD ServiceApotheke – betreuen seit mehreren Jahren bundesweit Augenärzte und Kliniken, die sich auf die Behandlung der AMD spezialisiert haben. […]“

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.amdserviceapotheke.de


Haben Sie weitere Fragen zum Thema Lebensfragen wie Akzeptanz der Erkrankung und veränderten Lebensweise - Bewältigung im alltäglichen Leben - Schwerbehindertenausweis mit seinen Nachteilsausgleichen – Angeboten an Hilfsmitteln und den Bezugsquellen – Schulungsmöglichkeiten  für Selbsthilfemaßnahmen zur Bewältigung des alltäglichen Leben (Mobilitätstraining und LPF, Erlernen der Brailleschrift, blindenspezifische Schulung in der PC-Anwendung)?

Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich unter Tel. 05461-22 32 oder per e-mail: info@selbsthilfe-durchblick.de

Ich habe stets ein offenes Ohr für Sie und bin bemüht, Ihnen zu helfen, soweit es in meinen Kräften steht.